1.10.  Flugplätze

Aerodromes, external take of sites (ICAO Annex 14)
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Die ICAO regelt vor allem die Vorschriften für große zivile Flughäfen. Die Gesetzgebung für kleine Flughäfen, die hauptsächlich vom Luftsport genutzt werden, ist weitgehend auf nationaler Ebene geregelt.

Für Segelflieger sind auch Richtlinien vom DAeC wie die Segelflugsport-Betriebsordnung (SBO) und Windenfahrerbestimmungen von wichtiger Bedeutung.

Dieses Kapitel ist unterteilt in:

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1.10.1  Flugplätze

Unterscheidung nach Größe und Funktion

Die ICAO regelt vor allem die Vorschriften für große zivile Flughäfen. Die Gesetzgebung für kleine Flughäfen, die hauptsächlich vom Luftsport genutzt werden, ist weitgehend auf nationaler Ebene geregelt.

Flugzeuge dürfen nur auf Flugplätzen starten und landen. Für Segelflugzeuge gibt es eine Ausnahme: Sie dürfen außerhalb des Flugplatzes landen (Außenlandung).

 

1.10.1  Verkehrsflughafen

Stuttgart neu web1100Abb.  1.10.1.1 Flughafen Stuttgart  (mit freundlicher Genehmigung  FG Heiligenberg)

 

1.10.2  Verkehrslandeplatz
1. LR Anflug Aalen web1100Abb. 1.10.1.2 Kurzer Landeanflug Aalen-Heidenheim/Elchingen
(mit freundlicher Genehmigung LSR Aalen)

 

1.10.3  Segelfluggelände
Baumerlenbach 2 Abb.  1.10.1.3 Segelfluggelände Baumerlenbach (BW)
(mit freundlicher Genehmigung FSG Öhringen)    

Einige Beispiele:

  • Flughäfen (Airports)
    • Verkehrsflughäfen (Frankfurt, Stuttgart;…)
    • Sonderverkehrsflughäfen (Oberpfaffenhofen, Sylt,..)
  • Landeplätze (Landing Sites)
    • Verkehrslandeplätze (Aalen-Heidenheim/Elchingen, Heubach,…)
    • Sonderlandeplätze (Winzeln-Schramberg, Gerstetten,..)
  • Segelfluggelände (Glider Sites)
    • z.B. Baumerlenbach, Möckmühl-Korb, Heilbronn-Böckingen, Löchgau…
Nach der Luftverkehr-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) werden Landeplätze und Segelfluggelände von der Luftfahrtbehörde des Landes genehmigt, in dem das Segelfluggelände bzw. der Landeplatz liegt. Diese Genehmigung kann mit Auflagen verbunden sein, die den Betriebsablauf, die Sicherheit, die Einteilung der Betriebsflächen, die Art der Luftfahrzeuge, die das Fluggelände benutzen dürfen, u.a. mehr betreffen.
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1.10.2  Pistenbezeichnungen

Welche Bedeutung hat die 2-stellige Pistenbezeichnung?

Die Bezeichnung der Piste entspricht der missweisenden Kompassrichtung Die Bezeichnung erfolgt in Zehnerangaben

 Landerichtung 1

    z.B. Ausrichtung 360° ergibt Piste 36

 Landerichtung 2

    z.B. Ausrichtung 120°, ergibt Piste 12

Abb.  1.10.2  Landebahnausrichtung

Pisten können in beide Richtungen benutzt werden, sie heißen dann entweder z.B. 36 oder z.B. 18. Die Zahl sagt aus, welche Piste gerade in Betrieb ist.

Es gibt aber auch Pisten, die nur in einer Richtung benutzt werden können.  Dies hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab.
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1.10.3  Flugplatzverkehr und Platzrunde

Definitionen, Regeln und allgemeine Anflugkarte

Um und auf einen Flugplatz ist immer sehr viel Verkehr. Deswegen sollte man sich vom Flugplatzverkehr deutlich fernhalten, wenn man nicht die Absicht hat, auf diesem zu landen. Nach SERA gilt folgende Definition:

Der Flugplatzverkehr umfasst den gesamten Verkehr auf dem Rollfeld eines Flugplatzes und alle in der Nähe eines Flugplatzes fliegenden Luftfahrzeuge. Ein Luftfahrzeug ist in der Nähe eines Flugplatzes, wenn es sich unter anderem in einer Platzrunde befindet, in diese einfliegt oder sie verlässt.

Die Platzrunde ist der festgelegte Flugweg, der von Luftfahrzeugen bei Starts oder Landungen auf dem betreffenden Flugplatz einzuhalten ist. Die Standardplatzrunde ist links herum zu fliegen, d.h. alle Kurven in der Platzrunde werden als Linkskurven geflogen. In der Standardplatzrunde werden alle Wegesegmente ohne Richtungsangabe gemeldet, also z.B. nur "Queranflug". Wird keine Standardplatzrunde geflogen, muss die Richtungsangabe dazu gemeldet werden z.B. "Queranflug rechts"!

Im Luftfahrhandbuch sind für alle Flugplätze und Landeplätze die Anflugkarten zu finden. In diesen werden die vorgeschriebenen Flugwege dargestellt und die einzuhaltenden Höhen aufgeführt.

Beim Fliegen in der Platzrunde sind immer Positionsmeldungen abzugeben. Um dies für alle Teilnehmer am Luftverkehr verständlich zu regeln, sind hier eindeutige Bezeichnungen international eingeführt worden.

  • Abflug (Take Off Leg)
  • Querabflug (Crosswind Leg)
  • Gegenanflug (Downwind Leg)
  • Queranflug (Base Leg)
  • Endanflug (Final)
FlugplatzverkehrAbb.  1.10.3  vereinfachte allgemeine Anflugkarte
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1.10.4  Kontrollierte und unkontrollierte Flugplätze

Befugnisse behördlicher Vertreter und Betriebsleiter, Regeln und Rufzeichen für den An- und Abflug
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1.10.4.1  Kontrollierte Flugplätze

Befugnisse des behördlichen Vertreters, Regeln und Rufzeichen für den An- und Abflug

Auf kontrollierten Flugplätzen wird der Flugverkehr von einem behördlichen Vertreter (BfL) geregelt. Er ist für den gesamten Flugverkehr um den Flugplatz verantwortlich.

Er darf die Dokumente eines Piloten kontrollieren. Ein Betriebsleiter auf einem unkontrollierten Flugplatz darf das nicht.

Das Rufzeichen im Funk ist „TURM“. Die Frequenz des betreffenden Flugplatzes ist aus der Sichtanflugkarte zu entnehmen. Dies Frequenz sollte nur für den Funkverkehr in Bezug auf den Flugplatzverkehr benutzt werden. Für jeden Flugbewegung und Richtungsänderung, sowie für den Einflug/Ausflug in/aus den Flugplatzverkehr ist eine Freigabe erforderlich. Es ist ständige Hörbereitschaft zu gewährleisten.

Damit eine vernünftige Koordination des Verkehrs durchgeführt werden kann, muss sich der Pilot mind. 5 Minuten vor Erreichen eines Pflichtmeldepunktes melden.

An-/Abflugwege sind mit den vorgegebenen Höhen möglichst einzuhalten. Da es bei diesen kontrollierten Flugplätzen zu Mischverkehr zwischen IFR und VFR kommen kann, sind auf den Anflugkarten keine Flugwege für die Platzrunde dargestellt.
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Anflugkarte kontrollierter Flugplatz
xxAnflug kontroll web1100Abb.  1.10.4.1  Anflugkarte Kassel-Calden 
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1.10.4.2  Unkontrollierte Flugplätze

Regeln auf Flugplätzen und Segelfluggeländen mit und ohne Betriebsleiter

An unkontrollierten Plätzen kann es einen Betriebsleiter geben. Seine Aufgabe ist es auf Nachfrage Informationen zu geben, wenn das gewünscht wird.  Betriebsleiter haben keine Kompetenz zum Geben von Freigaben und Anweisungen.

Die Verantwortung für den Start, den Flug und die Landung liegt ausschließlich beim Piloten. Der Pilot muss sich selbst um die notwendigen Informationen durch eine sorgfältige Flugvorbereitung kümmern. Vor dem Einflug in die Platzrunde ist ständige Hörbereitschaft sicherzustellen und jede Richtungsänderung über Funk zu melden!  

Das wird auch dadurch deutlich, dass - je nach Regelung auf dem unkontrollierten Flugplatz - ein Flugbetrieb auch ohne Betriebsleiter möglich ist

Der Einflug in die Platzrunde erfolgt meistens über den Gegenanflug - hier ist aber die aktuelle Sichtanflugkarte unbedingt zu beachten

Bei Segelfluggeländen kann es auch einen Betrieb mit und ohne Betriebsleiter geben. Hier muss sich der Pilot auch vor dem Flug über die Regelungen des Segelfluggeländes informieren.

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Platzrundenkarte (Anflugblatt) unkontrollierter Flugplatz

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EDPA Aalen Heidenheim Elchingen 1Abb.  1.10.4.2  Anflugblatt Aalen-Heidenheim/Elchingen
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1.10.5  Bodensignale

Landeinformationen durch Bodensignale

Auf Flugplätzen ist an einer bestimmten Stelle - meist neben der Piste - eine Fläche vorgesehen, auf der Bodensignale für den Flugbetrieb ausgelegt werden. Dort kann sich ein Pilot über den aktuellen Zustand des Platzes informieren, falls er z.B. Landeinformationen nicht über Funk einholen kann, weil hier ein Flugbetrieb ohne Betriebsleiter stattfindet.

Dazu sollte der Flugplatz deutlich (d.h. mind. 2000 ft) oberhalb der Platzrundenhöhe überflogen werden, um nach folgenden Bodensignalen Ausschau zu halten.

Anmerkung: Es werden nur die für den jeweiligen Platz zu der gegebenen Zeit relevanten Zeichen ausgelegt.

 LR Bild 1.6 6 web550

 Landeverbot für längere Zeit

 

 LR Bild 1.6 7 web550

Besondere Vorsicht beim Anflug
und der Landung

 LR Bild 1.6 8 web550

Benutzung der Start- und Landebahnen

und Rollwegen ist vorgeschrieben

LR Bild 1.6 9 web550 

Benutzung der Start- und
Landebahnen ist vorgeschrieben,

Rollwege sind unbeschränkt nutzbar

LR Bild 1.6 10 web550 

 Dieser Teil des Flugplatzes ist
nicht benutzbar

 

LR Bild 1.6 11 web550 

Lande T :  Starts und Landungen müssen
 parallel zum Längsbalken  und auf den
Querbalken zu ausgeführt werden. Wenn
das Lande-T direkt an der Bahn liegt, dann
ist rechts davon aufzusetzen
 

LR Bild 1.6 12 web550 

Angabe der Startrichtung abgerundet
auf die nächsten 10 Grad des
missweisenden Kurses

LR Bild 1.6 14 web550 

Meldestelle
Flugverkehrsmeldungen
Abb.  1.10.5   Die gängigsten Bodensignale
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1 10 Landebahn

Abb. 1.10.6 Pistenmarkierungen an kontrollierten Flugplätzen

Ab der Schwellenmarkierung darf die Landebahn zum Start und zur Landung benutzt werden.
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1.10.6  Lichtsignale

Lande-, Start- und Rollinformationen durch Lichtsignale

Das Geben von Lichtsignalen entspricht einer Flugsicherungsanweisung und ist daher Flugverkehrsdiensten vorbehalten. Möchtest du alle Lichtsignale kennenlernen, darfst du gerne auf diesen Button  LR Bild 1.6 16 web1100 drücken.

Eine Lichtkanone darf daher nur zur direkten Abwehr von Gefahren vom Betriebsleiter genutzt werden. Diese Lichtsignale werden vom Betriebsleiter aus dem Tower mit Hilfe einer Lichtkanone heraus an die Luftfahrzeuge am Boden, beziehungsweise in der Luft gegeben.

Hierfür können gem. SERA nur die folgenden Signale genutzt werden:

  • In der Luft ein rotes Blinklicht:  Nicht landen, der Flugplatz ist nicht benutzbar
  • Am Boden ein rotes Dauerlicht: Halt/Stop !

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1 10 Lichtsignale für Betriebsleiter
Abb.  1.10.6  Lichtsignale
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1.10.7  Segelfluggelände

Regeln und Richtlinien der Segelflugsport-Betriebsordnung

Für Segelfluggelände gelten neben den europäischen und nationalen Regeln sind auch die Richtlinien des DAeC e.V., wie die Segelflugsport-Betriebsordnung (SBO) und Windenfahrerbestimmungen.
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1 10 SBOAbb.  1.10.7.1  SBO das "Gesetz der Segelflieger", sie ist nur noch online verfügbar
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Nach der Luftverkehr-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) werden Landeplätze und Segelfluggelände von der Luftfahrtbehörde des Landes genehmigt, in dem das Segelfluggelände bzw. der Landeplatz liegt

Gelände müssen eingezäunt oder mit Schildern abgegrenzt werden. Rollfelder sowie Start- und Landebahnen sollen markiert werden. Die Start-, Lande- und Rückholbahnen sollten möglichst voneinander getrennt sein. Am Anfang der Landebahn ist ein Landezeichen auszulegen (Lande-T). Es kennzeichnet die Stelle, an der Segelflugzeuge frühestens aufsetzen sollen. Das Landezeichen muss sich in der Farbe deutlich vom Boden abheben.

Die Start- und Landebahnen müssen ständig kurz gemäht und eben sein. Bei höherem Grasbewuchs besteht die Gefahr, dass die Tragflügelenden hängen bleiben und das Segelflugzeug ausbricht. Dies ist für Windenstarts besonders wichtig. Der Grenzwert für die Grashöhe auf Start- und Landeflächen beträgt nach der Flugsicherheitsmitteilung fsm 3-75 etwa 8 cm. Du kannst das einfach messen, es entspricht einer knappen Handbreit.

Die Segelflugplatzrunde in 3 D

Platzrunde web1100Abb.  1.10.7.2  die Segelflugplatzrunde räumlicher Darstellung

Durch die Besonderheiten des Segelfluges gibt es zusätzlich zu den üblichen Bezeichnungen noch den Punkt der Position. Ab hier befindet sich ein Segelflugzeug ohne Alternativen im Landeanflug. Für jedes Segelfluggelände wird diese Position nach den jeweiligen Geländebedingungen individuell festgelegt.

Die Segelflugplatzrunde von oben

1 10 7 3 Platzrunde von oben mit Entf 11 2024 1200Abb.  1.10.7.3  Beispiel eines Segelfluggeländes von oben gesehen

Anmerkung
Bist du an mehr Informationen über die Startstrecke (zulässige Grashöhe) oder über die Vorschrift Grundsätze über die Anlage und des Betriebs von Segelfluggeländen, interessiert, kannst du im Kapitel Unterrichtsmaterial "Luftrecht" die dazugehörige zwar ältere, aber immer noch gültige Flugsicherheitsmitteilung fsm 3-75 und die NfL-Segelfluggelände herunterladen.
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Zusammenfassung

Flugzeuge dürfen nur auf Flugplätzen starten und landen. Segelflugzeuge dürfen allerdings außenlanden.

Nach der Luftverkehr-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) werden Landeplätze und Segelfluggelände von der Luftfahrtbehörde des Landes genehmigt.

Es wird in Flugplätze, Landeplätze und Segelfluggelände unterschieden.

Die Bezeichnung der Piste entspricht der missweisenden Kompassrichtung. Die Bezeichnung erfolgt in Zehnerangaben abgerundet auf die niedrige Zahl.

Anker:  Flugplätze = Platz-0; Piste = Platz-1; Platzrunde = Platz-2; Flugplätze = Platz-3; Kontrollierte = Platz3a; Unkontrollierte = Platz3b; Bodensignale = Signal1B; Lichtsignale = Signal1L; Segelfluggelände = Bahn2; Zusammenfassung = Platz-Zus 

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