1.10.  Flugplätze

Aerodromes, external take of sites (ICAO Annex 14)
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Die ICAO regelt vor allem die Vorschriften für große zivile Flughäfen. Die Gesetzgebung für kleine Flughäfen, die hauptsächlich vom Luftsport genutzt werden, ist weitgehend auf nationaler Ebene geregelt.

Für Segelflieger sind auch Richtlinien vom DAeC wie die Segelflugsport-Betriebsordnung (SBO) und Windenfahrerbestimmungen von wichtiger Bedeutung.

Dieses Kapitel ist unterteilt in:

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1.10.1  Flugplätze

Die ICAO regelt vor allem die Vorschriften für große zivile Flughäfen. Die Gesetzgebung für kleine Flughäfen, die hauptsächlich vom Luftsport genutzt werden, ist weitgehend auf nationaler Ebene geregelt.

Flugzeuge dürfen nur auf Flugplätzen starten und landen. Für Segelflugzeuge gibt es eine Ausnahme: Sie dürfen außerhalb des Flugplatzes landen (Außenlandung).

Verkehrsflughafen

Stuttgart neu web1100Abb.  1.10.1.1 Flughafen Stuttgart  (mit freundlicher Genehmigung  FG Heiligenberg)

 

Verkehrslandeplatz

1. LR Anflug Aalen web1100Abb. 1.10.1.2 Kurzer Landeanflug Aalen-Heidenheim/Elchingen
(mit freundlicher Genehmigung LSR Aalen)

 

Segelfluggelände

Baumerlenbach 2 Abb.  1.10.1.3 Segelfluggelände Baumerlenbach (BW)
(mit freundlicher Genehmigung FSG Öhringen)    

Einige Beispiele:

  • Flughäfen (Airports)
    • Verkehrsflughäfen (Frankfurt, Stuttgart;…)
    • Sonderverkehrsflughäfen (Oberpfaffenhofen, Sylt,..)
  • Landeplätze (Landing Sites)
    • Verkehrslandeplätze (Aalen-Heidenheim/Elchingen, Heubach,…)
    • Sonderlandeplätze (Winzeln-Schramberg, Gerstetten,..)
  • Segelfluggelände (Glider Sites)
    • z.B. Baumerlenbach, Möckmühl-Korb, Heilbronn-Böckingen, Löchgau…
Nach der Luftverkehr-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) werden Landeplätze und Segelfluggelände von der Luftfahrtbehörde des Landes genehmigt, in dem das Segelfluggelände bzw. der Landeplatz liegt. Diese Genehmigung kann mit Auflagen verbunden sein, die den Betriebsablauf, die Sicherheit, die Einteilung der Betriebsflächen, die Art der Luftfahrzeuge, die das Fluggelände benutzen dürfen, u.a. mehr betreffen.
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1.10.2  Pistenbezeichnungen

Die Bezeichnung der Piste entspricht der missweisenden Kompassrichtung Die Bezeichnung erfolgt in Zehnerangaben

 Landerichtung 1

    z.B. Ausrichtung 360° ergibt Piste 36

 Landerichtung 2

    z.B. Ausrichtung 120°, ergibt Piste 12

Abb.  1.10.2  Landebahnausrichtung

Pisten können meist in beide Richtungen benutzt werden, sie heißen dann entweder z.B. 36 oder z.B. 18. Die Zahl sagt aus, welche Piste gerade in Betrieb ist.
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1.10.3  Flugplatzverkehr und Platzrunde

Um und auf einen Flugplatz ist immer sehr viel Verkehr. Deswegen sollte man sich vom Flugplatzverkehr deutlich fernhalten, wenn man nicht die Absicht hat, auf diesem zu landen. Nach SERA gilt folgende Definition:

Der Flugplatzverkehr umfasst den gesamten Verkehr auf dem Rollfeld eines Flugplatzes und alle in der Nähe eines Flugplatzes fliegenden Luftfahrzeuge. Ein Luftfahrzeug ist in der Nähe eines Flugplatzes, wenn es sich unter anderem in einer Platzrunde befindet, in diese einfliegt oder sie verlässt.

Die Platzrunde ist der festgelegte Flugweg, der von Luftfahrzeugen bei Starts oder Landungen auf dem betreffenden Flugplatz einzuhalten ist. Die Standardplatzrunde ist links herum zu fliegen, d.h. alle Kurven in der Platzrunde werden als Linkskurven geflogen. In der Standardplatzrunde werden alle Wegesegmente ohne Richtungsangabe gemeldet, also z.B. nur "Queranflug". Wird keine Standardplatzrunde geflogen, muss die Richtungsangabe dazu gemeldet werden z.B. "Queranflug rechts"!

Im Luftfahrhandbuch sind für alle Flugplätze und Landeplätze die Anflugkarten zu finden. In diesen werden die vorgeschriebenen Flugwege dargestellt und die einzuhaltenden Höhen aufgeführt.

Beim Fliegen in der Platzrunde sind immer Positionsmeldungen abzugeben. Um dies für alle Teilnehmer am Luftverkehr verständlich zu regeln, sind hier eindeutige Bezeichnungen international eingeführt worden.

  • Abflug (Take Off Leg)
  • Querabflug (Crosswind Leg)
  • Gegenanflug (Downwind Leg)
  • Queranflug (Base Leg)
  • Endanflug (Final)
FlugplatzverkehrAbb.  1.10.3  vereinfachte allgemeine Anflugkarte
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1.10.4  Kontrollierte und unkontrollierte Flugplätze

Auf kontrollierten Flugplätzen wird der Flugverkehr von einem behördlichen Vertreter (BfL) geregelt. Er ist für den gesamten Flugverkehr um den Flugplatz verantwortlich.

Er darf die Dokumente eines Piloten kontrollieren. Ein Flugleiter auf einem unkontrollierten Flugplatz darf das nicht.

Das Rufzeichen im Funk ist „TURM“. Die Frequenz des betreffenden Flugplatzes ist aus der Sichtanflugkarte zu entnehmen. Dies Frequenz sollte nur für den Funkverkehr in Bezug auf den Flugplatzverkehr benutzt werden. Für jeden Flugbewegung und Richtungsänderung, sowie für den Einflug/Ausflug in/aus den Flugplatzverkehr ist eine Freigabe erforderlich. Es ist ständige Hörbereitschaft zu gewährleisten.

Damit eine vernünftige Koordination des Verkehrs durchgeführt werden kann, muss sich der Pilot mind. 5 Minuten vor Erreichen eines Pflichtmeldepunktes melden.

An-/Abflugwege sind mit den vorgegebenen Höhen möglichst einzuhalten. Da es bei diesen kontrollierten Flugplätzen zu Mischverkehr zwischen IFR und VFR kommen kann, sind auf den Anflugkarten keine Flugwege für die Platzrunde dargestellt.

Anflugkarte kontrollierter Flugplatz Anflug kontroll web1100Abb.  1.10.4.1  Anflugkarte Kassel-Calden

Auf unkontrollierten Flugplätzen wird der Flugplatzverkehr von einem Flugleiter geregelt. Im Gegensatz zu dem behördlichen Vertreter hat der Flugleiter nur die Verantwortung für den Verkehr auf dem Flugplatz. Für den fliegenden Verkehr hat er nur eine Informationspflicht.

Das Rufzeichen im Funk ist „RADIO“ und die Frequenz ist ebenfalls auf der Sichtanflugkarte zu finden. Auch hier solltest du dich beim Anflug 5 Minuten vor Erreichen der Platzrunde melden. Diese ist eindeutig auf der Sichtanflugkarte dargestellt und muss eingehalten werden. Es ist ständige Hörbereitschaft zu gewährleisten.

Der Einflug in die Platzrunde erfolgt immer über den Gegenanflug.

Platzrundenkarte (Anflugblatt) unkontrollierter Flugplatz

EDPA Aalen Heidenheim Elchingen 1Abb.  1.10.4.2  Anflugblatt Aalen-Heidenheim/Elchingen
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1.10.5  Bodensignale

Auf Flugplätzen ist an einer bestimmten Stelle - meist neben der Piste - eine Fläche vorgesehen, auf der Bodensignale für den Flugbetrieb ausgelegt werden. Dort kann sich ein Pilot über den aktuellen Zustand des Platzes informieren, falls er z.B. Landeinformationen nicht über Funk einholen kann.

Dazu sollte er den Flugplatz deutlich (d.h. mind. 1000 ft) oberhalb der Platzrundenhöhe überfliegen und Ausschau nach den folgenden Bodensignalen halten.

Anmerkung: Es werden nur die für den jeweiligen Platz zu der gegebenen Zeit relevanten Zeichen ausgelegt.

 LR Bild 1.6 6 web550

 Landeverbot für längere Zeit

 

 LR Bild 1.6 7 web550

Besondere Vorsicht beim Anflug
und der Landung

 LR Bild 1.6 8 web550

Benutzung der Start- und Landebahnen

und Rollwegen ist vorgeschrieben

LR Bild 1.6 9 web550 

Benutzung der Start- und
Landebahnen ist vorgeschrieben,

Rollwege sind unbeschränkt nutzbar

LR Bild 1.6 10 web550 

 Dieser Teil des Flugplatzes ist
nicht benutzbar

 

LR Bild 1.6 11 web550 

Lande T :  Starts und Landungen müssen
 parallel zum Längsbalken  und auf den
Querbalken zu ausgeführt werden. Wenn
das Lande-T direkt an der Bahn liegt, dann
ist rechts davon aufzusetzen
 

LR Bild 1.6 12 web550 

Angabe der Startrichtung abgerundet
auf die nächsten 10 Grad des
missweisenden Kurses

LR Bild 1.6 14 web550 

Meldestelle
Flugverkehrsmeldungen
Abb.  1.10.5   Die gängigsten Bodensignale
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1 10 Landebahn

Abb. 1.10.6 Pistenmarkierungen an kontrollierten Flugplätzen

Ab der Schwellenmarkierung darf die Landebahn zum Start und zur Landung benutzt werden.
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1.10.6  Lichtsignale

Sollte einmal das Funkgerät an Bord eines Flugzeuges ausfallen, so erfolgt die Kommunikation (zwar unter erschwerten Bedingungen aber halbwegs sichergestellt) über Lichtzeichen.

Diese Lichtzeichen werden vom Personal der Flugsicherung aus dem Tower mit Hilfe einer Lichtkanone heraus an die Luftfahrzeuge am Boden beziehungsweise in der Luft abgegeben.

Es muss also unterschieden werden, ob das Signal auf ein Flugzeug am Boden oder in der Luft gerichtet ist.

LR Bild 1.6 16 web1100Abb.  1.10.6  Lichtsignale
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1.10.7  Segelfluggelände

Für Segelfluggelände gelten neben den europäischen und nationalen Regeln sind auch die Richtlinien des DAeC e.V., wie die Segelflugsport-Betriebsordnung (SBO) und Windenfahrerbestimmungen.

LR Bild 1.10 1 web1100

Abb.  1.10.7.1  SBO das "Gesetz der Segelflieger"

Nach der Luftverkehr-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) werden Landeplätze und Segelfluggelände von der Luftfahrtbehörde des Landes genehmigt, in dem das Segelfluggelände bzw. der Landeplatz liegt

Gelände müssen eingezäunt oder mit Schildern abgegrenzt werden. Rollfelder sowie Start- und Landebahnen sollen markiert werden. Die Start-, Lande- und Rückholbahnen sollten möglichst voneinander getrennt sein. Am Anfang der Landebahn ist ein Landezeichen auszulegen (Lande-T). Es kennzeichnet die Stelle, an der Segelflugzeuge frühestens aufsetzen sollen. Das Landezeichen muss sich in der Farbe deutlich vom Boden abheben.

Die Start- und Landebahnen müssen ständig kurz gemäht und eben sein. Bei höherem Grasbewuchs besteht die Gefahr, dass die Tragflügelenden hängen bleiben und das Segelflugzeug ausbricht. Dies ist für Windenstarts besonders wichtig. Der Grenzwert für die Grashöhe auf Start- und Landeflächen beträgt nach der Flugsicherheitsmitteilung fsm 3-75 etwa 8 cm. Du kannst das einfach messen, es entspricht einer knappen Handbreit.

Die Segelflugplatzrunde in 3 D

Platzrunde web1100Abb.  1.10.7.2  die Segelflugplatzrunde räumlicher Darstellung

Durch die Besonderheiten des Segelfluges gibt es zusätzlich zu den üblichen Bezeichnungen noch den Punkt der Position. Ab hier befindet sich ein Segelflugzeug ohne Alternativen im Landeanflug. Für jedes Segelfluggelände wird diese Position nach den jeweiligen Geländebedingungen individuell festgelegt.

Die Segelflugplatzrunde von oben

LR Bild 1.6 17 web 1100Abb.  1.10.7.3  Beispiel eines Segelfluggeländes von oben gesehen

Anmerkung

Bist du an mehr Informationen über die Startstrecke (zulässige Grashöhe) oder über die Vorschrift Grundsätze über die Anlage und des Betriebs von Segelfluggeländen, interessiert, kannst du im Kapitel Unterrichtsmaterial "Luftrecht" die dazugehörige zwar ältere, aber immer noch gültige Flugsicherheitsmitteilung fsm 3-75 und die NfL-Segelfluggelände herunterladen.
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Zusammenfassung

Flugzeuge dürfen nur auf Flugplätzen starten und landen. Segelflugzeuge dürfen allerdings außenlanden.

Nach der Luftverkehr-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) werden Landeplätze und Segelfluggelände von der Luftfahrtbehörde des Landes genehmigt.

Es wird in Flugplätze, Landeplätze und Segelfluggelände unterschieden.

Die Bezeichnung der Piste entspricht der missweisenden Kompassrichtung. Die Bezeichnung erfolgt in Zehnerangaben abgerundet auf die niedrige Zahl.

Anker:  Piste = Platz-1; Platzrunde = Platz-2; Flugplätze = Platz-3; Bodensignale = Signal1B; lichtsignale = Signal1L; Segelfluggelände = Bahn2; Zusammenfassung = Platz-Zus 

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