4.2.1.  Sprechfunk bei VFR-Flügen an unkontrollierten Flugplätzen

VFR Communication at uncontrolled Airfields
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Inhalt:
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Unkontrollierter Verkehr

Was bedeutet unkontrolliert, in welchen Lufträumen liegen unkontrollierten Flugplätze?

In der Luftfahrt wird zwischen kontrolliertem und unkontrolliertem Verkehr unterschieden. Segelflieger und Motorseglerpiloten fallen in der Regel unter den unkontrollierten Verkehr, bzw. fliegen unkontrolliert. Die meisten kleinen Flugplätze in Deutschland sind ebenfalls unkontrolliert. 

Kontrollierter Verkehr bedeutet, dass du deinen Flug gemäß den Freigaben und Anweisungen eines Fluglotsen durchführst.

Die unkontrollierten Flugplätze (d.h. dort sitzen entweder Beauftragte für Luftaufsicht oder Flugleiter, die beide nicht Anweisungen, sondern nur Informationen geben dürfen) liegen in dem Luftraum G (unkontrollierte Flugbewegungen) oder in einer RMZ (unkontrollierter Flugverkehr). Der Anflug auf solche Flugplätze kann jedoch manchmal auch im Luftraum E erfolgen, wenn der Luftraum G nach oben auf 1000 ft AGL (über dem Boden) begrenzt ist.

Im Luftraum E (bis maximal 10 000 ft / ca. 3000 m) sind sowohl unkontrollierte Flüge unterwegs (z.B. die Segelflugzeuge) als auch kontrollierte Flüge (z.B. IFR-Flugbewegungen).

(Siehe auch das Fach Luftrecht Luftraumstruktur 1.7.1. und 1.7.2.)

Unkontrolliert heißt, dass du ohne Freigabe fliegst, und dir der Betriebsleiter lediglich Informationen und Empfehlungen gibt.

Der genaue Unterschied zwischen kontrolliertem und unkontrolliertem Verkehr wird in der AIP (Aeronautical Information Publication) erklärt. 

Flugverkehrskontrollstellen sind an ihrem Namen zu erkennen. Rufzeichen wie Radar, Turm, Approach (Anflug) und Rollkontrolle weisen darauf hin. (z.B.  "Leipzig Turm") Bodenfunkstellen unkontrollierter Flugplätze werden üblicherweise als „Radio“ bezeichnet. Zum Beispiel: "Oschatz Radio". Während der Öffnungszeiten sitzt dort jemand hinter dem Funkgerät, der zwar Informationen über anderen Verkehr, die Landerichtung, örtliche Verfahren und das Wetter geben kann, aber keine Start- oder Landefreigabe erteilen darf. Diese Entscheidungen musst du selbst treffen.

Wenn du einen unbekannten Flugplatz anfliegst, informierst du dich vorher in der AIP im Teil 3 „AERODROMES“. Dort findest du alle kontrollierten und unkontrollierten Flughäfen und Flugplätze Deutschlands.  Unter anderem findest du dort Karten mit den notwendigen Informationen über die Anflugverfahren, die Platzrunde und die Funkfrequenzen, sowie Informationen zu Betriebszeiten, verfügbaren Treibstoffen und örtlichen Lärmschutzbestimmungen.

Segelfluggelände sind dort leider nicht enthalten. Hier musst du dich individuell an den Betreiber/Flugsportverein wenden um diese Informationen zu bekommen.
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Beispiel Flugplatz Straubing

Eine Sichtflugkarte für den Anflug
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Für den Flugplatz Straubing findest zu z.B.:

DIE VFR-FLUGVERFAHREN UND -VORSCHRIFTEN

und u.a. die folgende Karte:

4.2.1 Sichtflugkarte Straubing 2024 Sichtflugkarte Straubing (Anflug)
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Sobald du das Funkgerät am Boden oder im Flugzeug benutzt, bist du eine sogenannte "Luftfunkstelle". Der Name deiner Station ist das Kennzeichen deines Flugzeugs, nicht deine Wettbewerbsregistrierung! In Deutschland registrierte Flugzeuge haben ein Kennzeichen das mit D ("Delta") beginnt. Bei Segelflugzeugen folgt eine Kombination aus vier Zahlen, bei Motorseglern ein „K“ („Kilo“) und drei weitere Buchstaben.

Auf den Frequenzen deutscher Flugplätze und Flughäfen kann deutsch gesprochen werden, die Sprache des internationalen Sprechfunks ist jedoch Englisch.
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Einleitungsanruf, Meldung, Antwort und Bestätigung

Beispiel Sprechfunkverkehr zur Landung

Wenn du in Straubing landen willst, rufst du Straubing Information auf 127.155.  Du solltest die folgende Grundreihenfolge einer Meldung einhalten:
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Einleitungsanruf:
  • Rufzeichen der gerufenen Station, z.B. „Straubing Information“
  • Rufzeichen der eigenen Station, z.B. „D-1234“
Antwort: „D-1234, Straubing Information“
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Du antwortest in folgender festgelegter Reihenfolge:
  • Eigenes Rufzeichen, „D-1234“
  • Luftfahrzeugtyp „ASK 21“
  • Position an der du dich befindest „3 Meilen westlich von … / 5 Minuten westlich des Platzes“
  • deine Flughöhe „in 2.500 ft“
  • zur Landung

Nachdem du deine Nachricht gesendet hast, erhältst du eine Antwort von dieser Station und musst diese Antwort zurücklesen. Damit bestätigst du, was der Sender dir gesagt hat und dass du die Meldung verstanden oder nicht verstanden hast.  

Es ist sehr wichtig, dass du es mitteilst, wenn du eine Nachricht nicht verstanden hast. In diesem Fall sagst du „BITTE WIEDERHOLEN oder "SAY AGAIN"  
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Der Sprechfunkverkehr kann wie folgt aussehen:
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4.2.1.2 Einleitungsanruf Radio
Einleitungsanruf
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Unmittelbar danach teilst du deinen Flugzeugtyp, deine Position, deine Höhe und den Grund deiner Meldung mit.

Segelflugzeug, VFR, 2 Meilen westlich von Straubing, 2500 (zwotausendfünfhundert) Fuß, zur Landung.
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Deine Meldung wird sich so anhören:
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4 2 1 3 Meldung Meldung
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Im Fall unseres Beispiels wird Straubing Information wie folgt antworten:
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KOM 4 2 1 4 Antwort
Antwort
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Du liest die Meldung wie folgt zurück:
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KOM 4 2 1 5 BestätigungBestätigung
 

Der Flugleiter darf dir nur Empfehlungen geben. Du solltest vor allem für die anderen Flugzeuge nennen, dass du die Empfehlung Piste 27 annimmst und dort landest.

 

Anker:  Unk-Verkehr = Spreuf1; Bsp Straubing = Spreuf2; Einleitungsanrfu = Spreuf3

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