1.5  Luftfahrtvorschriften

Rules of the air (ICAO Anhang 2)
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Dieses Kapitel ist wie folgt gegliedert:

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Allgemeines

ICAO Annex 5 enthält die international vereinbarten Regeln für den Luftverkehr. Diese Regeln bestehen aus allgemeinen Regeln, Sichtflugregeln und Instrumentenflugregeln. Diese ICAO-Regeln gelten über den internationalen Meeren und im Luftraum über den Nationalstaaten, soweit die Nationalstaaten keine anderslautenden Vorschriften erlassen haben.

Der Pilot ist für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Jedes Land hat seine eigenen Vorschriften, die auf den ICAO-Empfehlungen basieren. Seit dem Bestehen der EASA werden europäische Verordnungen erlassen, die für die EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar als Luftfahrtvorschriften gültig sind.
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1.5.1  Die Gesetzgebung in Deutschland und in der EU

Regeln für die Umsetzung von EU-Richtlinien und -Verordnungen in Deutschland

  • Die Bundesrepublik Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie. Alle Gesetze werden durch den Bundestag beschlossen und in Kraft gesetzt. Jedes Land ist für sein eigenes Territorium und seinen eigenen Luftraum zuständig. Jedes Land kann seine eigenen Gesetze für seinen Luftraum in Kraft setzen, aber da sich Flugzeuge ständig von einem Luftraum in einen anderen bewegen, ist es für einen sicheren und geordneten Luftverkehrs besser, sich mit den anderen Ländern so weit wie möglich auf die gleichen Luftraumregeln zu einigen.
  • Die Gesetzgebung für den Luftverkehr in der BRD wird weitgehend durch internationale Vereinbarungen bestimmt. So führte beispielsweise das Chicagoer Abkommen (1944) zur Gründung der ICAO und der Maastrichter Vertrag (1993) zur heutigen Europäischen Union. Die EU hat die EASA für die Regulierung des Luftraums in Europa gegründet.
  • In der EU können Gesetzvorschläge der EASA durch die Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union (die 27 Fachminister der EU-Länder) in geltendes Recht umgesetzt werden.
 
EASA -.Richtlinien und -.Vorschriften

EU-Regelungen können entweder Richtlinien oder Verordnungen sein. Richtlinien müssen von den Mitgliedsstaaten in ihre eigene nationale Gesetzgebung umgesetzt werden. Die Verordnungen gelten unmittelbar in der gesamten EU.

Dies gilt auch für die Luftfahrt, wo die EU-Grundverordnung (EU 2018/1138) das deutsche Luftverkehrs-gesetz weitgehend ersetzt.
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1.5.2  SERA - VO(EU)923/2012 (Standardisierte Europäische Regeln für die Luftfahrt)

EU-Regelwerk zum Verhalten in der Luft

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Die von der EU erarbeiteten Vorschriften zum Verhalten in der Luft sind unter dem Namen SERA (Standardised European Rules of the Air) bekannt. Sie basieren auf den Empfehlungen der ICAO.

Segelflugpiloten müssen mit den Regeln vertraut sein, die für einen sicheren Flug wichtig sind.

Die SERA findet man auf der Website der EASA in allen Sprachen der EU, so auch in Deutsch. Im Folgenden sind die für den Segelflieger wichtigsten Punkte aufgeführt:

1.5.2.1  SERA Artikel 1

Gegenstand und Umfang

  • Ziel dieser Verordnung ist es, die gemeinsamen Regeln und Betriebsvorschriften für Flugsicherungsdienste und -verfahren festzulegen, die für den allgemeinen Flugverkehr im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 551/2004 gelten
  • Diese Verordnung gilt insbesondere für Luftraumnutzer und Luftfahrzeuge, die im zivilen Luftverkehr eingesetzt werden, die
    1. im Luftraum der Union fliegen oder in den Luftraum der EU einfliegen oder aus dem Luftraum der EU herausfliegen;
    2. Luftfahrzeuge, die mit den Staatsangehörigkeits- und Eintragungskennzeichen eines Mitgliedstaats der EU fliegen, gleich in welchem Luftraum sie betrieben werden, sofern die Gesetze des Staates, in dem sie fliegen, dem nicht widersprechen.
  • Diese Verordnung gilt auch für die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, die Flugsicherungsdienste und das am Flugbetrieb beteiligte Bodenpersonal.
1.5.2.2  SERA Artikel 2

Die wichtigsten Definitionen: (nicht alle musst Du wissen, aber schon mal gehört haben)

  • „Kunstflug" bezeichnet ein absichtliches Manöver in Form einer abrupten Änderung der Fluglage des Segelflugzeugs, eine abnormale Fluglage oder eine abnormale Beschleunigung, die für einen normalen Flug oder für die Unterweisung für Lizenzen, Zulassungen bzw. Zeugnisse oder Berechtigungen (außer der Kunstflugberechtigung) nicht notwendig sind;
  • „Flugplatz": ein abgegrenztes Gebiet (einschließlich aller Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen) auf dem Land oder auf dem Wasser oder auf einem festen, küstenfernen oder schwimmenden Bauwerk, das ganz oder teilweise für die Ankunft, den Abflug und die Bodenbewegung von Luftfahrzeugen genutzt werden soll;
  • „Flugplatzkontrolldienst" ist eine Stelle, die für die Erbringung von Flugplatzkontrolldiensten für den Flugplatzverkehr zuständig ist;
  • „Flugplatzverkehr" ist der gesamte Verkehr im Landebereich eines Flugplatzes und alle Luftfahrzeuge, die in der Nähe eines Flugplatzes fliegen;
  • „Platzrunde“: ist der festgelegte Flugweg, der von Luftfahrzeugen bei Starts oder Landungen auf dem betreffenden Flugplatz einzuhalten ist;
  • „Luftfahrthandbuch“ (AIP): ist eine von einem Staat oder in dessen Auftrag herausgegebene Veröffentlichung, die für die Luftfahrt wesentliche Angaben von längerer Gültigkeitsdauer enthält;
  • Mobiler Flugfunkdienst" ist ein mobiler Dienst zwischen Flugfunkstellen und Luftfahrzeugfunkstellen oder zwischen Luftfahrzeugfunkstellen, an dem auch Rettungsfahrzeuge teilnehmen können;
  • „Luftfunkstelle" ist eine Landfunkstelle des mobilen Flugdienstes. In bestimmten Fällen kann sich eine aeronautische Station z.B. an Bord eines Schiffes oder einer Plattform auf See befinden;
  • „Flugzeug" bezeichnet ein motorgetriebenes Luftfahrzeug, das schwerer als Luft ist und seinen Auftrieb unter den gegebenen Flugbedingungen in erster Linie aus aerodynamischen Kräften an seinen Tragflächen erzeugt;
  • „Luftfahrzeug“ ist eine „Maschine“, welche innerhalb der Erdatmosphäre fliegt oder fährt (das ist also der Oberbegriff);

ACHTUNG: Ein Segelflugzeug ist ein Luftfahrzeug, aber kein Flugzeug!
Luftsportgeräte sind UL Flugzeuge aber auch Sprungfallschirme;

  • „AIRMET-Information" ist eine von einer Flugwetterbeobachtungsstelle herausgegebene Information über das Auftreten oder das erwartete Auftreten bestimmter meteorologischer Phänomene entlang der Flugstrecke, die die sichere Durchführung des Flugbetriebs in geringer Höhe beeinträchtigen können, und die nicht bereits in der Wettervorhersage für Flüge in geringer Höhe im betreffenden Fluginformationsgebiet oder einem Teil davon herausgegeben wurde;
  • „Bord/Boden-Kommunikation": Zwei-Wege-Kommunikation zwischen Luftfahrzeugen und Stationen;
  • „Luftverkehr": umfasst alle Luftfahrzeuge in der Luft oder auf dem Landeplatz eines Flugplatzes;
  • „Flugverkehrskontrollfreigabe" ist die einem Luftfahrzeug erteilte Erlaubnis, unter den von einer Flugverkehrskontrollstelle festgelegten Bedingungen zu fliegen;
  • „Flugverkehrskontrolldienst" ist ein Dienst mit den Aufgaben:
    1. Kollisionen verhindern:
      1. zwischen Luftfahrzeugen untereinander
      2. zwischen Luftfahrzeugen und Hindernissen auf der Landefläche des Flugplatzes, und
    2. der Errichtung und Aufrechterhaltung eines geordneten Verkehrsflusses im Luftverkehr;
  • „Höhe" (altitude) ist der vertikale Abstand zwischen einer Ebene, einem Punkt oder einem als Punkt betrachteten Objekt, gemessen von der mittleren Meereshöhe;
  • „Wolkenbasis“ ist die Höhe, gemessen vom Boden oder Wasser bis zur Basis der untersten Wolkenschicht unter 6.000 m (20.000 ft), die mehr als die Hälfte des Himmels bedeckt;
  • „Flugverkehrskontrollgebiet": umfasst kontrollierten Luftraum, der sich von einer festgelegten Grenze aus vertikal über die Erdoberfläche erstreckt
  • „kontrollierter Flugplatz" ist ein Flugplatz, an dem Flugverkehrskontrolldienste für den Flugplatzverkehr erbracht werden, unabhängig davon, ob ein "Kontrollbereich" vorhanden ist oder nicht
  • „kontrollierter Luftraum": Luftraum mit festgelegten Abmessungen, in dem Flugverkehrskontrolldienste entsprechend der Luftraumklassifizierung erbracht werden;
  • „örtliche Kontrollzone" (CTR): ist kontrollierter Luftraum, der sich vertikal von der Erdoberfläche bis zu einer festgelegten Obergrenze erstreckt;
  • „Gefahrengebiet" bezeichnet einen festgelegten Luftraum, in dem zu bestimmten Zeiten für den Flug von Luftfahrzeugen gefährliche Aktivitäten stattfinden können;
  • „Sperrgebiet" bezeichnet einen bestimmten Luftraum, in dem der Flug von Luftfahrzeugen unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt ist;
  • „Fluginformationsgebiet" bezeichnet einen festgelegten Luftraum, in dem Fluginformations- und Alarmierungsdienste erbracht werden;
  • „Fluginformationsdienst" ist ein Dienst, der Ratschläge und Informationen erteilt, die für die sichere und effiziente Durchführung von Flügen nützlich sind;
  • „Flugsicht" ist die Sicht in Flugrichtung aus dem Cockpit eines Luftfahrzeugs während des Fluges;
  • „Bodensicht" ist die Sicht auf einem Flugplatz, wie sie von einem akkreditierten Beobachter oder durch automatische Systeme bereitgestellt wird;
  • „Erdsicht“ ist die Sicht aus dem fliegenden Luftfahrzeug zum Boden;
  • „IFR" ist die Abkürzung für Instrumentenflugregeln;
  • „IFR-Flug" ist ein Flug, der nach Instrumentenflugregeln durchgeführt wird;
  • „IMC" ist die Abkürzung für instrumentelle meteorologische Bedingungen;
  • „Nacht" sind die Stunden zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung. Die bürgerliche Dämmerung endet am Abend, wenn der Mittelpunkt der Sonnenscheibe sechs Grad unter dem Horizont steht und beginnt am Morgen, wenn der Mittelpunkt der Sonnenscheibe sechs Grad unter dem Horizont steht;
  • „Verantwortlicher Pilot (Pilot in Command,(PIC) " ist der Pilot, der vom Betreiber oder - im Falle der allgemeinen Luftfahrt - vom Eigentümer als Pilot und Verantwortlicher für die sichere Durchführung des Fluges bestimmt wurde;
  • „Radio Mandatory Zone (RMZ)" ein bestimmter Luftraum, in dem das Mitführen und Benutzen von Funkgeräten vorgeschrieben ist;
  • „Transponder Mandatory Zone, (TMZ)" ein bestimmter Luftraum, in dem das Mitführen und die Verwendung von Druckhöhenmelde-transpondern vorgeschrieben ist;
  • „Segelflugzeug" bezeichnet Luftfahrzeuge, die schwerer als Luft sind und durch die dynamische Reaktion der Luft gegen ihre festen Auftriebsflächen fliegen und deren freier Flug nicht von einem Motor abhängt;
  • „Sekundäres Überwachungsradar“ (SSR)' ein Überwachungsradarsystem mit Sendern/Empfängern (Interrogatoren) und Transpondern;
  • „Signalfeld" ist ein Ort auf einem Flugplatz, der für die Anzeige von Bodensignalen verwendet wird;
  • „Flugplan“ ist ein Formular (auch elektronisch), mit dem spezifische Informationen über einen beabsichtigten Flug der Flugverkehrsdienststelle übermittelt wird;
  • „VFR" ist die Abkürzung für "Sichtflugregeln";
  • „VFR-Flug" ein Flug, der nach Sichtflugregeln durchgeführt wird;
  • „VMC" ist die Abkürzung für "visuelle meteorologische Bedingungen", ausgedrückt in Sichtweite, Abstand zu Wolken und Wolkenbasis, die gleich oder besser als die vorgeschriebenen Mindestwerte sind.
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Luftverkehrsordnung

Wichtige Regeln

SERA.2005 Einhaltung der Luftverkehrsregeln

Regeln zum Betrieb eines Luftfahrzeugs im Flug und am Boden

Der Betrieb eines Luftfahrzeugs im Flug, auf den Flugbetriebsflächen eines Flugplatzes oder an einem Betriebsstandort hat in Übereinstimmung mit den allgemeinen Regeln, den geltenden örtlichen Regeln und im Flug zu erfolgen nach

  1. den Sichtflugregeln;
  2. den Instrumentenflugregeln.
 
SERA.2010 Verantwortlichkeiten

Verantwortlichkeiten des PIC (Pilot in Command) vor und während der Durchführung eines Fluges

Vorbereitung eines Fluges

Vor Beginn eines Fluges hat der Pilot eines Luftfahrzeugs sicherzustellen, dass er mit allen verfügbaren Informationen vertraut ist, die für den geplanten Flug relevant sind. (Wetter, NOTAM, Flughandbuch,….).

Bei Flügen außerhalb der Nähe eines Flugplatzes und bei allen IFR-Flügen müssen die verfügbaren aktuellen Wetterberichte und -vorher-sagen vor dem Flug sorgfältig studiert werden, wobei der benötigte Treibstoff und eine alternative Flugroute berücksichtigt werden müssen, falls der Flug nicht wie geplant durchgeführt werden kann.

 
Verantwortlichkeit nach AMC1 SAO.GEN.130 (und folgende)
EDxBeschluss 2019/001/R

Der verantwortliche Pilot (PIC)

  • eines Luftfahrzeugs, unabhängig davon, ob er das Luftfahrzeug steuert oder nicht, ist für den Betrieb des Luftfahrzeugs in Übereinstimmung mit dieser Vorschrift verantwortlich; er kann von dieser Vorschrift abweichen, wenn dies im Interesse der Sicherheit unbedingt erforderlich ist.
  • Er ist für die Sicherheit aller Personen an Bord verantwortlich.
  • Er beginnt einen Flug nur, wenn das Luftfahrzeug lufttüchtig ist.
  • Er stellt sicher, dass sich das Luftfahrzeug innerhalb der Schwerpunktgrenzen befindet.
  • Er stellt sicher, dass die Belastungsgrenzen des Flugzeuges nicht überschritten werden.
  • Er führt vor dem Flug einen Startcheck durch (Pre-Flight-Inspection).
  • Er stellt sicher, dass er nur fliegt, wenn er ein gültiges Tauglichkeitszeugnis hat,
  • Er nimmt keine Waren, kein Gepäck oder eine Person mit, die eine Gefahr für den Flug darstellen könnten.
  • Er nimmt keine tragbaren elektrischen Geräte oder Instrumente mit, die den Betrieb des Luftfahrzeugs, die Leistung des Luftfahrzeugs oder seiner Instrumente beeinflussen können.
  • Er stellt sicher, dass die Personen an Bord angeschnallt sind.
  • Er vermerkt eventuelle Beanstandungen oder Mängel im Bordbuch.
  • Er meldet einen Unfall mit einem Luftfahrzeug an die Luftfahrtbehörde des Landes, in dem er sich befindet, sobald er dazu in der Lage ist.
  • Er stellt sicher, dass nach einem Tieftauchgang oder nach einer Blutspende eine angemessene Zeitspanne vor dem Flug zur Erholung verbleibt.
  • Er stellt sicher, dass er seit 10 Stunden vor dem Flug keinen Alkohol konsumiert hat.
  • Er hat eine aktuelle ICAO-Karte des Gebiets zur Verfügung, in dem der Flug stattfinden wird. Dies kann auch eine digitale Karte sein.
  • Er informiert in einem Briefing die Fluggäste über die normalen, abnormalen Flugzustände und Notfallverfahren.
  • Er erklärt, wie die Gurte angelegt und gelöst werden können, wie der Notabwurf der Haube funktioniert und wie der Fallschirm ausgelöst wird und ggf. wie das Sauerstoffsystem funktioniert.
  • Er fliegt oberhalb von 3050m NN (10.000 ft) mit Sauerstoff.
  • Er ist dafür verantwortlich, dass genügend Treibstoff für den Flug mitgeführt wird. Während des Fluges prüft er regelmäßig, ob noch genügend Kraftstoff vorhanden ist.
  • Er darf das Luftfahrzeug nicht betanken, wenn sich ein Passagier an Bord befindet. Auch eine Batterie darf nicht geladen oder ausgetauscht werden, wenn ein Fluggast an Bord ist.
  • Er verbietet das Rauchen an Bord eines Segelflugzeuges.
 
SERA.2015 Rechte des Piloten

Der verantwortliche Pilot (PIC) eines Luftfahrzeugs hat die ausschließliche Befehlsgewalt über das Luftfahrzeug.

 
SERA.3101 Fahrlässiges oder rücksichtsloses Betreiben von Luftfahrzeugen

Ein Luftfahrzeug darf nicht so betrieben werden, dass das Leben oder Eigentum anderer gefährdet wird.

 
SERA.3105 Mindesthöhen

Außer, wenn es für den Start oder die Landung erforderlich ist, oder wenn die zuständige Behörde eine anderslautende Genehmigung erteilt hat, dürfen Luftfahrzeuge nicht über dicht besiedelten Gebieten von Städten, Ortschaften oder Siedlungen oder über einer Menschenansammlung fliegen, es sei denn, sie befinden sich in einer Höhe, die eine Notlandung ohne Gefahr für Personen oder Sachen am Boden ermöglicht.

 
SERA.3135 Formationsflüge

Bestimmungen für Formationsflüge

Luftfahrzeuge dürfen nur dann in Formation fliegen, wenn dies zuvor zwischen den Piloten der am Flug beteiligten Luftfahrzeuge und bei Formationsflügen im kontrollierten Luftraum gemäß den von der zuständigen Behörde vorgeschriebenen Bedingungen vereinbart wurde. Diese Bedingungen umfassen mindestens:

  • Einer der Piloten wird als verantwortlicher Pilot für die Formation bestimmt;
  • für Navigations- und Positionsmeldezwecke wird die Formation als ein Flugzeug betrachtet
  • die Trennung von Luftfahrzeugen im Flug liegt in der Verantwortung des Lotsen und der Piloten der anderen Luftfahrzeuge.
 
SERA.3145 Verbots- oder Beschränkungsgebiete (ED-R xxx)

Luftfahrzeuge dürfen nicht in Sperrgebiete oder in Flugbeschränkungsgebiet einfliegen, es sei denn, die Bedingungen der Beschränkungen lassen dies zu, oder es liegt eine Erlaubnis der zuständigen Behörde vor.

 
SERA.3205 Annäherung

Ein Luftfahrzeug darf nicht so nahe an einem anderen Luftfahrzeug betrieben werden, dass die Gefahr eines Zusammenstoßes entsteht.

 
SERA.3210 Vorflug- und Ausweichregeln

Du musst einem Luftfahrzeug von dem Du weißt, dass es in Not ist, immer Vorflug gewähren.

Das Luftfahrzeug, das Vorrang hat, behält seinen Kurs und seine Geschwindigkeit bei.

Merke: 3 x rechts im Luftverkehr (rechts ausweichen, rechts hat Vorflug, rechts überholen).
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Rangordnung

Rangordnung der Ausweichregeln von Luftfahrzeugen

LR Bild 1.5 1 web1100Abb. 1.5.2.1  Rangordnung Ausweichregeln

  1. Ballone müssen nicht ausweichen,
  2. Segelflugzeuge müssen Ballonen ausweichen,
  3. Luftfahrzeuge, die ein Flugzeug oder Banner schleppen, müssen Segelflugzeugen und Ballonen ausweichen;
  4. Luftschiffe müssen Ballonen und Segelflugzeugen und Schleppzügen ausweichen,
  5. Motorflugzeuge müssen allen ausweichen.
  6. Ein landendes Luftfahrzeug hat immer Vorflugrecht.
    • Das Luftfahrzeug, das das Vorflugrecht hat, behält seinen Kurs und seine Geschwindigkeit bei.
    • Ein Luftfahrzeug, hat einem anderen Luftfahrzeug, das erkennbar in seiner Manövrierfähigkeit behindert ist, auszuweichen.
    • Ein Luftfahrzeug, das gemäß den folgenden Regeln Abstand zu einem anderen Luftfahrzeug halten muss, darf nicht über, unter oder vor dem anderen Luftfahrzeug vorbeifliegen, es sei denn, es hält einen ausreichenden Abstand ein und berücksichtigt die Wirkung von Wirbelschleppen.
 
Entgegenkommende Luftfahrzeuge

Ausweichregeln Gegenverkehr 1200Abb. 1.5.2.2  entgegenkommende Luftfahrzeuge

Wenn zwei Luftfahrzeuge aufeinander zufliegen oder fast genau aufeinander zufliegen und die Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, muss jedes Luftfahrzeug seinen Kurs nach rechts ändern

 
Kreuzende Luftfahrzeuge

LR Bild 1.5 3 web1100Abb. 1.5.2.3  kreuzende Luftfahrzeuge

Wenn sich zwei Luftfahrzeuge auf annähernd gleicher Höhe kreuzen, hat das Luftfahrzeug, das das andere auf seiner rechten Seite hat, diesem Vorrang zu gewähren.

 
Überholende Luftfahrzeuge

LR Bild 1.5 4 web1100Abb. 1.5.2.4  überholende Luftfahrzeuge (Motor)

Ein überholendes Luftfahrzeug ist ein Luftfahrzeug, das sich einem anderen Luftfahrzeug von hinten auf einer Linie nähert, die einen Winkel von weniger als 70 Grad mit der Symmetrieebene des langsameren Luftfahrzeugs bildet, d.h. das sich in einer solchen Position relativ zu dem anderen Luftfahrzeug befindet, dass es die linken (Backbord) oder rechten (Steuerbord) Navigationslichter des Luftfahrzeugs bei Nacht nicht sehen kann. Ein Luftfahrzeug, das überholt wird, hat Vorflug. Das überholende Luftfahrzeug muss, unabhängig davon, ob es steigt, sinkt oder horizontal fliegt, Abstand zu dem anderen Luftfahrzeug halten, indem es seinen Kurs nach rechts ändert. Es darf erst seinen alten Kurs wieder einnehmen, wenn es das langsamere Flugzeug vollständig passiert hat.

Merke: Du überholst, wenn du von hinten kommst und der andere dich nicht sehen kann.

 
Überholendes Segelflugzeug

LR Bild 1.5 5 web1100Abb. 1.5.2.5  überholendes Segelflugzeug

Ein Segelflugzeug, das ein anderes Segelflugzeug überholt, kann seinen Kurs nach rechts oder nach links ändern.

 
Im Landeanflug

LR Bild 1.5 6 web1100Abb. 1.5.2.6  Flugzeuge im Landeanflug

Ein Luftfahrzeug im Flug, am Boden oder auf dem Wasser muss landenden Luftfahrzeugen oder Luftfahrzeugen, die sich in der Endphase des Landeanflugs befinden, Vorrang gewähren.

Wenn sich zwei oder mehr Luftfahrzeuge, die schwerer als Luft sind, einem Flugplatz zum Zwecke der Landung nähern, hat ein höherrangiges Luftfahrzeug einem niederrangigen Luftfahrzeug Vorrang einzuräumen; Letzteres darf diesen Vorrang nicht erzwingen und ein anderes Luftfahrzeug in der Endphase des Landeanfluges behindern oder überholen.

Motorgetriebene Luftfahrzeuge, die schwerer als Luft sind, haben Segelflugzeugen in jedem Fall auszuweichen.

Das am niedrigsten fliegende Flugzeug hat bei der Landung Vorflugrecht.
 
Notlandung
Ein Luftfahrzeug, das weiß, dass ein anderes Luftfahrzeug zur Landung gezwungen ist, muss diesem Luftfahrzeug Vorrang gewähren.
 
Startvorgang
Startende Flugzeuge haben Vorrang gegenüber rollenden Flugzeugen.
 
Hangsegelflug

Die Ausweichregeln im Hangflug sind nicht in der SERA geregelt. Hier gibt es nationale Regelungen, die aber fast gleichlautend sind.

LR Bild 1.5 7 web1100Abb. 1.5.2.7 Ausweichregeln beim Hangfliegen

In Deutschland sind die Ausweichregeln im Hangflug in der Segelflugsport - Betriebsordnung (SBO) geregelt (bitte Button 6 2 6 Hangflugregeln Auszug SBO drücken).

Im Hangsegelflug hat das Segelflugzeug, das den Hang auf der rechten Seite hat, Vorrang vor dem Gegenverkehr (Rechte Fläche am Hang hat Vorflugrecht).
 

Thermik

Regeln zur gemeinsamen Nutzung der Thermik

In der Thermik ist in der gleichen Drehrichtung zu kreisen.

  • Der Erste in der Thermik (nicht der Höchste) bestimmt die Drehrichtung;
  • du musst so in die Thermik einfliegen, dass die anderen Segelflugzeuge nicht gestört werden;
  • beim Fliegen in der Thermik musst du die Position so wählen, dass die anderen Segelflugzeugpiloten dich möglichst gut sehen können;
  • es dürfen dabei keine Kreisrichtungswechsel vorgenommen werden.
 
Aber Achtung

Selbst wenn du Vorflugrecht hast, kannst du dich nicht darauf verlassen, dass du das Vorflugrecht auch bekommst.

Wenn du Vorflugrecht hast, aber nicht gesehen wurdest, musst du selbst ausweichen.
 
SERA.3401 Zeit
In der Luftfahrt wird die koordinierte Weltzeit (UTC) verwendet.
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Zusammenfassung

Mit der Gründung der EASA werden nationale Gesetze durch europäische Regelungen ersetzt. SERA (Standarised European Rules of the Air) enthält die Luftfahrtvorschriften für die EASA-Länder:

  • Für einen Flug in einem Doppelsitzer wird der verantwortliche Pilot bestimmt.
  • Der verantwortliche Pilot ist für den Flug verantwortlich. Er stellt sicher, dass ihm die für den Flug erforderlichen Informationen, wie z.B. das Wetter und eventuelle NOTAMs, bekannt sind und der Flug in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen durchgeführt wird.
  • Der verantwortliche Pilot darf nur dann von den Vorschriften abweichen, wenn dies für die Sicherheit unbedingt erforderlich ist.
  • Es ist verboten, ein Flugzeug zu fliegen, wenn der Pilot unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten steht, die seine Flugfähigkeit beeinträchtigt.
  • Ein Luftfahrzeug darf weder das Leben noch das Eigentum anderer gefährden.
  • Fliegen nach Sichtflugregeln (VFR) basiert auf "See and Avoid". Sie sollten immer genügend Abstand zu anderen Flugzeugen halten, um eine Kollision zu vermeiden.

 Anker:  SERA = Luvo-1; Luftverkehrsordnung = Luvo-1c; Zusammenfassung = Luvo-Zus 

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